8. März 2019 um 19.00 Uhr, Haus Hopfensee/Füssen
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, ASF
im Unterbezirk Ostallgäu/Kaufbeuren
und der SPD-Unterbezirk Ostallgäu/Kaufbeuren
verleihen
anlässlich des Internationalen Frauentags 2019
die Rote ASF-Rose
für besondere Verdienste um die Gleichstellung an
Kristina Hänel
und Friedrich Stapf
Den lokalen Preis erhält
Pro Familia Kempten
Die Verleihung der Roten ASF-Rose findet als öffentlicher Festakt statt,
zu dem wir Sie bzw. Ihre Organisation herzlich einladen.
Verleihung der Roten ASF-Rose
am Freitag, den 8. März 2019, um 19.00 Uhr
im Haus Hopfensee, Füssen/Hopfen am See
Bitte geben Sie uns Bescheid, mit wie vielen Personen Sie kommen werden.
Die SPD-Frauen und der SPD-Unterbezirk im Landkreis Ostallgäu und in Kaufbeuren, verleihen seit 1998 anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März alljährlich die „Rote ASF-Rose“. Mit diesem Preis werden Personen oder Gruppen ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise um die Gleichstellung verdient gemacht haben.
Als HauptpreisträgerInnen 2019 wurden Kristina Hänel aus Gießen und Friedrich Stapf aus München gewählt. Sie erhalten die Skulptur der Roten ASF-Rose. Beide haben entscheidend dazu beigetragen, dass Frauen in Deutschland, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, nach einer persönlichen Beratung diesen Eingriff in der Obhut qualifizierter ÄrztInnen durchführen lassen können, nicht nur stationär, sondern auch ambulant.
Friedrich Stapf ist an der Entstehung des „Beratungsmodells“ 1993 beteiligt gewesen, der Kompromisslösung des §218, nach dem Frauen einen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft straffrei vornehmen lassen können, wenn sie zuvor eine autorisierte Beratungsstelle aufgesucht haben. Mit seiner Praxis in München hat er den betroffenen Frauen die Möglichkeit zum ambulanten Schwangerschaftsabbruch auch in Bayern gegeben. Dabei hat er den vielen Anfeindungen von sogenannten Lebensschützern widerstanden und die juristische Auseinandersetzung um die Zulassung ambulanter Schwangerschaftsabbrüche in Bayern gewonnen.
Kristina Hänel hat die Problematik des §219a in den Fokus gerückt, das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Danach ist selbst die bloße Auflistung ihrer angebotenen medizinischen Leistungen auf ihrer Homepage bereits strafbare Werbung. Im jüngsten Urteil des Landgerichts Gießen musste der Richter sie aufgrund der geltenden Gesetzeslage zu einer Geldstrafe verurteilen, äußerte aber zugleich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots. Infolge dieses Urteils präsentierte das Regierungskabinett auf Bundesebene heute eine Kompromisslösung, die aber hoch umstritten ist. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen fordert klar die Abschaffung des §219a.
Das lokale Preisgeld in Höhe von 300 Euro erhält Pro Familia Kempten, das vor kurzem eine Außenstelle in Füssen eröffnet hat. Damit wurde das Beratungsangebot für schwangere Frauen im Landkreis Ostallgäu enorm verbessert.
Wir freuen uns außerordentlich, die PreisträgerInnen am 8. März 2019 im Haus Hopfensee in Füssen begrüßen zu dürfen und ihnen im Rahmen eines öffentlichen Festakts die Ehrungen erweisen zu können.
Rückfragen und Anmeldungen bitte an:
SPD-BürgerInnenbüro
Am Breiten Bach 8, 87600 Kaufbeuren
Tel/Fax: 08341-3696 / 99 50 331
oder
Ilona Deckwerth, MdL a.D.
Hochstiftstr. 5g, 87629 Füssen
Tel: 08362-1571
Ilona.Deckwerth[at]t-online.de
Unterlagen zum Download: